von Altschäden bis Wiederbeschaffungswert
Glossar
Wiederbeschaffungswert
Der Wiederbeschaffungswert eines unfallbeschädigten Kraftfahrzeuges ist nach dem Preis zu bestimmen, den ein Geschädigter aufzubringen hat, wenn er von einem seriösen Händler ein dem Unfallfahrzeug vergleichbares Ersatzfahrzeug erwerben will. Es muß dabei auf alle wertbeeinflußenden Faktoren eingegangen werden. Dies sind z.B. örtliche Marktlage, Sonderausstattung und Zubehör, Erhaltungs- und Pflegezustand, evtl. Vor- und Altschäden usw...
Restwert
Der Restwert ist der Betrag, den der Geschädigte im Rahmen der Ersatzbeschaffung bei einem seriösen Gebrauchtfahrzeughändler im örtlichen Bereich oder dem Kraftfahrzeughändler seines Vertrauens bei Inzahlungnahme des beschädigten Fahrzeugs noch erzielen könnte.
Wertminderung
Die Wertminderung ist der Mindererlös des unfallreparierten Fahrzeuges beim späteren Wiederverkauf, im Vergleich zu einem unfallfreien Fahrzeuges ( merkantiler Minderwert ).
Nutzungsausfallentschädigung
Als Nutzungsausfall bezeichnet man die unterbliebene Nutzung eines Rechts oder Sache. Im Schadensrecht ist derjenige, der für diesen Nutzungsausfall verantwortlich ist, verpflichtet, die unterbliebene Nutzung durch einen Geldbetrag zu entschädigen.
Vorschäden
Vorschäden sind reparierte Schäden am Fahrzeug. Sie haben Einfluß auf den Wiederbeschaffungswert, Restwert und der evtl. Wertminderung.
Altschäden
Altschäden sind nicht reparierte Schäden am Fahrzeug, die aus vorherigen Schadenereignissen herrühren. Altschäden haben Einfluß auf den Wiederbeschaffungswert, Restwert und einer möglichen Wertminderung.
Haftpflichtschaden
Beim Haftpflichtschaden werden Schadenersatzansprüche geltend gemacht. Der Unfallverursacher ist gegenüber dem Unfallopfer verpflichtet den unfallbedingten Schaden zu ersetzen. Der Geschädigte ist so zu stellen, wie er stehen würde, wenn der Unfall nicht stattgefunden hätte. Im Schadenfall tritt die Haftpflichtversicherung an die Stelle des Schädigers.
Kaskoschaden
Im Kaskoschadenfall hat der Versicherungsnehmer bei einem selber verschuldetem Schadenereigniss, gemäß den Versicherungsbedingungen, Anspruch auf Ersatz der Beschädigungen. Hierbei handelt es sich aber ausschließlich um vertragliche Ansprüche zwischen Versicherungsnehmer und Versicherung.
Wertgutachten
Ein Wertgutachten stellt den reinen Wert eines Fahrzeuges heraus. Dies ist von Vorteil, wenn das Fahrzeug aufgrund seines Alters oder seiner Exklusivität nicht mehr im freien Handel erhältlich ist oder nur noch sehr selten zur Verfügung steht. Es ist auch gleichzeitig ein Nachweis für Versicherungen, wenn dieses Fahrzeug gestohlen wurde oder nicht mehr bewertet werden kann ( Brandschaden ).
Schadengutachten / Unfallgutachten
In einem Schadengutachten / Unfallgutachten wird der Fahrzeugschaden in allen Einzelheiten aufgelistet oder dokumentiert. Diese dienen zur besseren Verständlichkeit bei Streitigkeiten über Schadenhöhe und Ursachen zwischen Verursacher und Geschädigtem. Sie unterscheiden sich nur in ihrer Schadenursache.
Totalschaden
Von einem Totalschaden spricht man, wenn die Wiederherstellung des beschädigten Fahrzeuges entweder unwirtschaftlich (wirtschaftlicher Totalschaden - die Reparaturkosten übersteigen den Wiederbeschaffungswert) oder nicht möglich ist (technischer Totalschaden - die Reparatur ist aus technischen Gründen nicht möglich)
Opfergrenze - 130% Grenze
Die Reparaturkosten übersteigen den Wiederbeschaffungswert um bis zu 30%. Der Geschädigte hat aber dennoch die Möglichkeit sein Fahrzeug instand setzen zu lassen, sofern er das Fahrzeug weiter nutzt und die Reparatur fachgerecht ausgeführt wird.
Kostenvoranschlag
Ein Kostenvoranschlag ist die überschlägige Berechnung der voraussichtlich im Rahmen des Werkvertrags entstehenden Kosten.
Beweissicherungsgutachten
Beweissicherungsgutachten dienen zur Sicherung von Unfallspuren an Ihrem Fahrzeug oder an der Unfallstelle, Sowie von Montage- oder Materialfehlern bei Werkstattreparaturen.
Gebrauchtfahrzeugbewertung
Bewertungen von Gebrauchtfahrzeugen für den Kauf, Verkauf bzw. Leasingrückgabe oder um einfach zu wissen welchen Wert das Fahrzeug zur Zeit hat.