von Altschäden bis Wiederbeschaffungswert

Glossar


Wieder­beschaffungswert

Der  Wiederbeschaffungswert eines unfallbeschädigten Kraftfahr­zeuges ist nach dem  Preis zu bestimmen, den ein Geschä­digter aufzubringen hat, wenn er von einem seriösen Händler ein dem Unfall­fahr­zeug vergleich­bares Ersatz­fahrzeug erwerben  will. Es muß dabei auf alle wert­beein­flußenden Faktoren ein­ge­gangen werden. Dies sind z.B. örtliche Markt­lage, Sonderausstattung und Zubehör, Erhaltungs-  und Pflegezustand, evtl. Vor- und Altschäden usw...


Rest­wert 

Der Restwert  ist der Betrag, den der Geschädigte im Rahmen der Ersatz­beschaffung bei einem seriösen Gebraucht­fahrzeug­händler im örtlichen Bereich oder dem  Kraftfahr­zeughändler seines Vertrauens bei Inzahlung­nahme des beschädigten Fahrzeugs noch erzielen könnte.



  

Wert­minderung

Die Wertminderung  ist der Mindererlös des unfallreparierten Fahr­zeuges beim späteren  Wiederverkauf, im Vergleich zu einem unfall­freien Fahr­zeuges ( merkantiler Minderwert ). 


Nutzungs­ausfall­ent­schädigung

Als  Nutzungsausfall bezeichnet man die unterbliebene Nutzung eines Rechts oder  Sache. Im Schadens­recht ist derjenige, der für diesen Nutzungs­ausfall ver­antwortlich ist, ver­pflichtet, die unter­bliebene Nutzung durch einen Geld­betrag zu entschädigen.



Vor­schäden

Vorschäden sind reparierte Schäden am Fahrzeug. Sie haben Einfluß auf den Wieder­beschaffungs­wert, Restwert und der evtl. Wertminderung. 


Alt­schäden

Altschäden  sind nicht reparierte Schäden am Fahrzeug, die aus vorherigen Schaden­ereignissen her­rühren. Alt­schäden haben Einfluß auf den Wieder­beschaffungs­wert, Restwert und einer möglichen Wert­minderung. 



 

Haft­pflicht­schaden

Beim  Haftpflichtschaden werden Schadenersatzansprüche geltend gemacht. Der Unfall­verursacher ist gegen­über dem Unfall­opfer verpflichtet den unfallbedingten Schaden zu ersetzen. Der Geschädigte ist so zu stellen, wie er  stehen würde, wenn der Unfall nicht statt­gefunden hätte. Im Schaden­fall tritt  die Haft­pflicht­versicherung an die Stelle des Schädigers. 


Kasko­schaden

Im  Kaskoschadenfall hat der Versicherungs­nehmer bei einem selber verschuldetem Schaden­ereigniss, gemäß den Versicherungs­bedingungen, Anspruch auf Er­satz der Beschädigungen. Hier­bei handelt es sich aber aus­schließlich um vertragliche Ansprüche zwischen Versicherungs­nehmer und Versicherung. 



 

Wert­gutachten

Ein Wertgutachten stellt den reinen Wert eines Fahrzeuges heraus. Dies ist von  Vorteil, wenn das Fahr­zeug aufgrund seines Alters oder seiner Exklusivität  nicht mehr im freien Handel erhältlich ist oder nur noch sehr selten zur  Ver­fügung steht. Es ist auch gleich­zeitig ein Nachweis für Versicherungen, wenn  dieses Fahr­zeug gestohlen wurde oder nicht mehr bewertet werden kann (  Brandschaden ). 


Schaden­gutachten / Unfall­gutachten

In einem  Schadengutachten / Unfallgutachten wird der Fahrzeugschaden in allen  Einzel­heiten auf­gelistet oder doku­mentiert. Diese dienen zur besseren Verständ­lichkeit bei Streitigkeiten über Schaden­höhe und Ursachen zwischen  Verursacher und Geschädigtem. Sie unterscheiden sich nur in ihrer Schadenursache. 



  

Total­schaden

Von einem  Totalschaden spricht man, wenn die Wiederherstellung des beschädigten Fahr­zeuges entweder unwirt­schaftlich (wirtschaftlicher Total­schaden - die Reparaturkosten übersteigen den Wieder­­beschaffungs­wert) oder nicht möglich ist (technischer Total­schaden - die Reparatur ist aus technischen Gründen nicht möglich) 


Opfer­grenze - 130% Grenze

Die  Reparaturkosten übersteigen den Wieder­beschaffungs­wert um bis zu 30%. Der Geschädigte hat aber dennoch die Möglich­keit sein Fahrzeug instand setzen  zu lassen, sofern er das Fahr­zeug weiter nutzt und die Reparatur fachgerecht  ausgeführt wird. 



Kosten­voranschlag

Ein Kostenvoranschlag ist die über­schlägige Berechnung der voraussichtlich im Rahmen des Werk­vertrags entstehenden Kosten. 


Beweis­sicherungs­gutachten

Beweissicherungsgutachten dienen zur Sicherung von Unfall­spuren an Ihrem Fahr­zeug oder an der Unfall­stelle, Sowie von Montage- oder Materialfehlern bei Werkstatt­reparaturen.


Gebraucht­fahrzeug­bewertung

Bewertungen von Gebraucht­fahrzeugen für den Kauf, Verkauf bzw. Leasing­rückgabe oder um  einfach zu wissen welchen Wert das Fahrzeug zur Zeit hat. 



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